Allgemeine Geschäftsbedingungen Enduro-Traumreisen GmbH

1. Anmeldung/Vertragsbestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Veranstalter und Vertragspartner ist Enduro-Traumreisen GmbH, Bergstr. 43/3, 89174 Altheim.
Bei der Anmeldung sind auch alle Namen der Mitreisenden anzugeben, für die der Anmeldende in gleichem Maße wie für sich selber haftet. Sollte das nicht gewünscht sein, muss sich jeder Teilnehmer selber anmelden. Die Reiseanmeldung kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande und beinhaltet den Umfang der geschuldeten Leistung sowie den Reisepreis. Mit der Reisebestätigung nimmt der Veranstalter die Buchung verbindlich an, behält sich aber die Korrektur von offensichtlichen Druck- oder Kalkulationsfehlern vor. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde automatisch einen Sicherungsschein, der seine an den Veranstalter aufgewendete Zahlungen im Falle eines Konkurses oder bei Zahlungsunfähigkeit dieses sowie mit der Rückreise aufgewendete Mehraufwendungen absichert.

2. Leistungen:
Sämtliche gebuchten Leistungen sind abschließend auf der Webseite www. Enduro-Traumreisen.de/.com und im Reisevertrag aufgelistet. Darüber hinausgehende Leistungen sind im vereinbarten Buchungspaket nicht enthalten. Durch wichtige Umstände (technischer, gesundheitlicher oder witterungsbedingter Natur) ist der Veranstalter im Notfall berechtigt, die Route anzupassen oder abzuändern und andere Unterbringungsorte vorzusehen, wobei Enduro-Traumreisen GmbH dabei versucht, die Tour in ihrer Art nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen. Dem Teilnehmer erwächst daraus kein Entschädigungsanspruch.
Enduro-Traumreisen GmbH trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises. An den Enduro-Traumreisen GmbH-Touren nehmen verschiedene Teilnehmer mit unterschiedlichem Fahrkönnen teil, daher verpflichtet sich der Kunde, auf die übrigen Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. Für den Fall, dass das Fahrkönnen eines Teilnehmers nicht ausreicht, wird Enduro-Traumreisen GmbH von der Vertragserfüllung befreit.

3. Zahlung
Der Abschluss eines Reisevertrages sieht in der Regel 2 Zahlungen vor: Unmittelbar nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, der Restbetrag unaufgefordert bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt) entfällt die Vorauszahlung und der geschuldete Reisepreis ist sofort in einer Zahlung zu leisten. Enduro-Traumreisen behält sich vor, bei Zahlungsverzug des Kunden von der Leistungserbringung zurückzutreten.

4. Voraussetzungen für die Teilnahme an den Reisen:
a) ein gültiger Führerschein für Motorräder;
b) das Tragen einer kompletten Schutzausrüstung (Helm, Brust-, Rücken-, Schulter-, Ellbogen-, Knieschutz, Stiefel und Handschuhe);
c) eine Erklärung über die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko;
d) eine Verzichtserklärung des Teilnehmers.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Gesetze des jeweiligen bereisten Landes einzuhalten und den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter Folge zu leisten. Es ist alleinige Verpflichtung des Teilnehmers, sicherzustellen, dass seine individuellen gesundheitlichen, psychischen, physischen und fahrtechnischen Fähigkeiten zur Bewältigung der geplanten Tour und deren Schwierigkeitsgraden in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen zu überprüfen.

Der Kunde erklärt mit Abschluss der Buchung, dass er für das auf der Tour eingesetzte Fahrzeug eine für den Reisezeitraum gültige Fahrerlaubnis besitzt und über das nötige Fahrkönnen verfügt, um dieses Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können. Der Kunde hat Enduro-Traumreisen GmbH sämtliche Änderungen hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis, welche Einfluss auf seine Tourteilnahme haben, unmittelbar mitzuteilen (z.B. Führerscheinentzug etc.). Sollte sich nach Buchung und vor Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, ist Enduro-Traumreisen GmbH unter Verrechnung der unten angeführten Stornosätze von der weiteren Vertragserfüllung befreit. Sollte sich nach Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt oder nicht das nötige Fahrkönnen besitzt, um das eingesetzte Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können, hat der Teilnehmer in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückersatz seiner Leistungen oder sonstigen Vermögensverlusten, die ihm daraus entstehen.

5. Haftungsausschluss des Veranstalters:
Die Teilnahme am gebuchten Trip erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die der Teilnehmer sich selbst oder Dritten durch den Betrieb des zur Verfügung gestellten Fahrzeuges verursacht. Ferner ist eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen aus Naturereignissen ausgeschlossen.
Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, sofern nicht dafür eine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung beschränkt sich auf den Umfang der Deckung der Haftpflichtversicherung im einzelnen Schadensfall.

6. Haftung des Teilnehmers:
Alle Motorräder, die wir den Teilnehmern zur Verfügung stellen, sind vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1000 Euro. Die Buchungspauschale beinhaltet keine Unfallschäden! Der Teilnehmer haftet für jegliche Schäden, die er sich selbst, dem zur Verfügung gestellten Motorrad oder Dritten durch den Betrieb des zur Verfügung gestellten Fahrzeuges verursacht, d. h. er hat entweder den Schaden (sollte die Versicherung nicht zahlen oder der Schaden < 1000 Euro sein) oder die Selbstbeteiligung zu zahlen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und seine Mitarbeiter gegenüber jeglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Am Fahrzeug eingetretene Schäden müssen dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden, der Teilnehmer haftet andernfalls für Folgeschäden, die bei Nichteinhaltung daraus entstehen. Der gebuchte Trip und die Leistungsverpflichtung des Teilnehmers werden durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, die auf einem Verschulden oder der Fahruntüchtigkeit des Teilnehmers beruht, nicht unterbrochen. Die Bewertung der beschädigten Teile richten sich nach dem Neupreis von BMW-Ersatzteilen.

7. Vertragsverletzungen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer bei Verletzungen des gegenständlichen Vertrages aus der Gruppe auszuschließen. Das gilt vor Allem, wenn durch sein Verhalten andere Teilnehmer oder Dritte gestört oder gefährdet werden. Zudem ist die Einnahme von Alkohol und anderen Drogen ein Ausschlusskriterium, da die Sicherheit des Teilnehmers und auch Dritter dadurch beeinträchtigt würde. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückersatz seiner Leistungen oder sonstigen Vermögensverlusten, die ihm daraus entstehen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, beim Motorradfahren keinen Alkohol und andere Drogen zu konsumieren oder Medikamente einzunehmen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Alkoholische Getränke können erst nach Ende der jeweiligen Tagestour und nachdem das Fahrzeug für die Nacht geparkt ist, genossen werden. Werden nach Ende der jeweiligen Tagestour Alkohol, Medikamente und sonstige beeinträchtigende Substanzen eingenommen, so hat der Kunde sicherzustellen, dass der die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Zustand am nächsten Morgen zu Beginn der Tagestour nicht mehr vorliegt. Für den Fall, dass das Fahrkönnen eines Teilnehmers nicht ausreicht, wird Enduro-Traumreisen GmbH von der Vertragserfüllung befreit.

8. Rücktritt und Kündigung:
a. Rücktritt und Vertragsübertragung auf Seiten des Teilnehmers:
Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurück treten. Der Rücktritt ist schriftlich unter Nennung der Buchungsnummer und des Reisedatums beim Versanstalter Enduro-Traumreisen GmbH anzuzeigen, entweder durch einen eingeschriebenen Brief oder per E-Mail, und wird erst durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters rechtswirksam. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Posteingang Ihrer Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dieser hat das Recht, Ersatz für getroffene Reiseleistungen und Aufwendungen pauschal zu berechnen. Bei Vertragsrücktritt des Teilnehmers werden nachfolgende Stornogebühren fällig: 50 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab Anmeldung bis 12 Wochen vor Beginn des Trips, 80 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab 12 Wochen bis 8 Wochen vor Beginn des Trips, 100 % des gebuchten Preises bei Rücktritt ab 8 Wochen vor Beginn des Trips. Dieser ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilzahlungen aufzurechnen, ansonsten werden bereits entrichtete Teilzahlungen zurückerstattet. Vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Die Rechte aus dem Vertrag sind übertragbar und gelten als übertragen, wenn die übernehmende Person alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und der Veranstalter die Erfüllung der Teilnahmebedingungen schriftlich bestätigt. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten.
Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn Sie z.B. durch die Verspätung eines Verkehrsmittels oder wegen fehlender Dokumente die Reise nicht antreten können – Sie allein sind für den rechtzeitigen Reiseantritt verantwortlich.
b. Rücktritt des Veranstalters: Der Veranstalter ist berechtigt, den Trip aus wichtigen Gründen jederzeit einvernehmlich zu verschieben oder ganz abzusagen. Die Kündigung kann sowohl vor Reiseantritt erfolgen, als auch eine bereits angetretene Reise abgebrochen werden. Darüber hinaus darf der Veranstalter bis 30 Tage vor Beginn des Trips vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt. Bei Vertragsrücktritt des Veranstalters hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen Trip des Veranstalters zu verlangen.
c. Vertragsauflösung wegen höherer Gewalt: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag auflösen. Der Veranstalter ist berechtigt, für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Hierzu zählen beispielsweise staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien oder Naturkatastrophen. Wird der Reisevertrag wegen höherer Gewalt aufgehoben, erstattet der Veranstalter den Reisepreis, allerdings keine der Reise vor- oder nachgelagerte Leistung wie z.B. Hotelübernachtungen
oder sonstige Veranstaltungen.
d. Rücktritt nach Antritt der Reise durch Enduro-Traumreisen GmbH
Enduro-Traumreisen GmbH wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn das Fahrkönnen des Kunden nicht ausreicht. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, Enduro-Traumreisen GmbH gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Für b., c., d. Gilt: Es entsteht auch bei kurzfristiger Absage der Reise kein Rechtsanspruch.

9. Eigenverantwortung
Der von Enduro-Traumreisen GmbH gestellte Guide gibt lediglich eine ungefähre Fahrroute vor, wobei der Kunde eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Guide mitzuteilen. Für die ordnungsgemäße Verstauung von Gepäck am Fahrzeug ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung von Enduro-Traumreisen GmbH ist hierfür ausgeschlossen.

10. Fahrzeug und Fahrzeugkategorie, Benzinkosten und Motorradrückgabe
Der Veranstalter bemüht sich, das vereinbarte Motorrad zur Verfügung zu stellen. Sollte dies aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich sein, hat der Veranstalter das Recht, dem Kunden ein gleichwertiges Motorrad zur Verfügung zu stellen. Das Motorrad wird zu Beginn der Tour vollgetankt übergeben ist auch bei Rückgabe am Ende der Tour wieder vollgetankt an Enduro-Traumreisen GmbH zu übergeben. Die Kosten für Benzin während Tour sind vom Tourteilnehmer selber zu tragen. Das Motorrad ist in dem selben Zustand, in welchem das Motorrad übergeben wurde, und demselben Zubehör zurückzugeben. Der Tourteilnehmer ist für die Beschädigung des Motorrades verantwortlich. Eigenständige Reparaturen dürfen ausdrücklich nicht durchgeführt werden.

12. Offroad Fahrten
Offroad Fahrten mit von Enduro-Traumreisen GmbH zur Verfügung gestellten Fahrzeugen, außerhalb der jeweilig von Enduro-Traumreisen GmbH festgelegten Route sind nicht gestattet, ebenso der unsachgemäße Gebrauch von den zur Verfügung gestellten Motorrädern. Der Kunde hat die durch nicht autorisiertes Offroad Fahren und unsachgemäßen Gebrauch entstandenen Schäden in voller Höhe zu tragen.

13. Nutzungsrecht/Urheberrecht
Alle Fotos und Videos, die während einer Tour der Enduro-Traumreisen GmbH von Vertretern des Veranstalters aufgenommen werden, sind urheberrechtliches Eigentum von Enduro-Traumreisen GmbH. Enduro-Traumreisen GmbH ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für die Enduro-Traumreisen GmbH gegenüber dem Teilnehmer entstehen. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch Enduro-Traumreisen GmbH dürfen diese Fotos und Videos nicht genutzt oder fotomechanisch und elektronisch vervielfältigt werden.

14. Einreisebestimmungen
Sie werden vom Veranstalter über geltende Bestimmungen des Reiselandes informiert, für die Einhaltung der Pass- oder Visavorschriften sind Sie allerdings selber verantwortlich.
Sofern Sie nicht nachweislich durch den Veranstalter falsch informiert wurden, haften Sie für aus der Nichteinhaltung obig genannter Bestimmungen resultierender Nachteile.
15. Mitteilung von Mängeln/Mitwirkungspflicht
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich dem Repräsentanten von Enduro-Traumreisen GmbH an Ort und Stelle mitzuteilen und bei der Geringhaltung von Schäden mitzuwirken . Eine Unterlassung der Mitteilung seitens des Kunden kann als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine evtl. Schadenersatzansprüche schmälern. Dem Veranstalter muss die Möglichkeit eingeräumt werden, in angemessener Zeit für Abhilfe zu sorgen. Kann der Mangel bzw. die Leistungsstörung nicht behoben werden, müssen Sie diese zusätzlich bis spätestens 30 Tage nach Beendigung der Reise schriftlich beim Veranstalter monieren.

16. Datenschutz und Datenübertragung
Von Ihnen mitgeteilte personenbezogene Daten werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen oder für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben.Verletzt der Kunde den Reisevertrag, können seine personenbezogenen Daten dementsprechend Dritten offengelegt und weitergeleitet werden, soweit dies erforderlich ist, um Ansprüche zu verfolgen oder um Vermögensschäden der Enduro-Traumreisen GmbH zu verhindern. Bei der Kommunikation im Internet über einen unverschlüsselten Übertragungsweg kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Enduro-Traumreisen GmbH. Streitigkeiten werden ausschliesslich nach deutschem Recht verhandelt. Gerichtsstand für gegen den Veranstalter Enduro-Traumreisen GmbH gerichtete Klagen ist Ulm/Donau.

18. Sonstiges
Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie von Enduro-Traumreisen GmbH schriftlich bestätigt werden. Tour Guides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von dem mit Enduro-Traumreisen GmbH geschlossenen Reisevertrag abweichen. Druck- und Rechenfehler können von Enduro-Traumreisen GmbH jederzeit korrigiert werden. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

1. Fassung: Stand 23.10.2017